Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21456
BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05 (https://dejure.org/2006,21456)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 3 B 125.05 (https://dejure.org/2006,21456)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 3 B 125.05 (https://dejure.org/2006,21456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbarkeit von Beschluss über die Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter - Qualifizierung der pachtweisen Überlassung von Grundstücken an private Nutzer als kommunale Aufgabe - Schaffung und Entwicklung von örtlichen Freizeit- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05
    Anderes gilt nur dann, wenn ein Verstoß gegen § 6 VwGO zugleich eine Verletzung einer prozessualen Gewährleistung der Verfassung darstellt (Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts willkürlich oder manipulativ ist (Urteil vom 10. November 1999, a.a.O. ; Beschluss vom 15. Oktober 2001, a.a.O. ; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05
    Das hat grundsätzlich zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Verfahrensrügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - und vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nrn. 1 und 4 m.w.N.).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts willkürlich oder manipulativ ist (Urteil vom 10. November 1999, a.a.O. ; Beschluss vom 15. Oktober 2001, a.a.O. ; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.2002 - 3 B 5.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verpachtung von

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05
    Daran ändert es nichts, wenn die Gemeinde eine ordnende und überwachende Funktion wahrnimmt, etwa das Gelände erschließt und überplant, die Errichtung und den Unterhalt der Gebäude finanziell fördert oder die Grundstücke nicht an beliebige Private verpachtet, sondern ihre Einwohner oder andere Nutzergruppen bevorzugt (Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 -, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nrn. 26, 34 und 37).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Verbesserung der örtlichen Freizeit- und Erholungsbedingungen durchaus zu den legitimen kommunalen Aufgaben gerechnet werden kann, dass hierzu aber ein sozialer oder öffentlicher Bezug unerlässlich ist, wie er etwa gegeben ist, wenn Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt werden, der hingegen fehlt, wenn die Überlassung der Grundstücke zur ausschließlich privatnützigen Verwendung durch beliebige Einzelpersonen und zu Bedingungen erfolgt, die sich in keiner Weise von entsprechenden, allein auf Gewinnerzielung gerichteten Verträgen zwischen Privaten unterscheiden (Beschluss vom 29. Januar 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05
    Das hat grundsätzlich zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Verfahrensrügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 187.98 - und vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nrn. 1 und 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 133.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Schaffung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05
    Daran ändert es nichts, wenn die Gemeinde eine ordnende und überwachende Funktion wahrnimmt, etwa das Gelände erschließt und überplant, die Errichtung und den Unterhalt der Gebäude finanziell fördert oder die Grundstücke nicht an beliebige Private verpachtet, sondern ihre Einwohner oder andere Nutzergruppen bevorzugt (Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 -, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nrn. 26, 34 und 37).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 3 B 129.96

    Voraussetzung für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2006 - 3 B 125.05
    Daran ändert es nichts, wenn die Gemeinde eine ordnende und überwachende Funktion wahrnimmt, etwa das Gelände erschließt und überplant, die Errichtung und den Unterhalt der Gebäude finanziell fördert oder die Grundstücke nicht an beliebige Private verpachtet, sondern ihre Einwohner oder andere Nutzergruppen bevorzugt (Beschlüsse vom 22. April 1997 - BVerwG 3 B 129.96 -, vom 29. Januar 2002 - BVerwG 3 B 5.02 - und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 3 B 133.02 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nrn. 26, 34 und 37).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

    Für eine andere Beurteilung müsste es in irgendeiner Weise der Allgemeinheit zur Verfügung stehen oder ihr zugute kommen (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 BVerwG 3 B 133.02 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 37, vom 9. Januar 2006 BVerwG 3 B 125.05 und vom 20. Juni 2006 BVerwG 3 B 171.05 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht